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Was ist Timeshare oder Timesharing?
Unter Timeshare (Timesharing) wird ein Teilzeit-Wohnrecht, auch Ferienwohnrecht, Teilzeit-Wohnrecht oder Wohnnutzungsrecht genannt, verstanden. Im Rahmen eines Teilzeit-Wohnrechtevertrages verschafft oder verspricht ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für einen bestimmten oder bestimmbaren Zeitraum zu Übernachtungszwecken zu nutzen (§ 481 BGB).
Die Interessen der Verbraucher waren meist nicht hinreichend geschützt und die Verträge waren zu kompliziert. Die Geltendmachung von Rechten war häufig nicht möglich. Aus diesem Grunde wurde die europäische Richtlinie, also die EU-Richtlinie 94/97 / EG des Rates vom 26. Oktober beschlossen, die die Rechte der Verbraucher stärken sollten.
Gerade auch auf den Kanarischen Inseln wurden eine Vielzahl solcher Verträge geschlossen.
In Spanien wurde die europäische Richtlinie und weitere Beschlüsse des Rates zu dieser Problematik 1998 mit dem Timeshare-Gesetz 42/98 (Derecho de aprovechamiento por turno de bienes inmuebles de uso turístico. Régimen transitorio de la Ley 42/1998) in spanisches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz trat zum 05.01.1999 in Kraft. Timeshare-Verträge durften nun u.a. nicht mehr mit unendlicher Laufzeit geschlossen werden.
In der tatsächlichen Praxis interessierte dies jedoch die Unternehmer nicht, d.h. weiterhin wurden die Verträge ohne Berücksichtigung der in Spanien umgesetzten Europäischen Richtlinie mit den alten Verträgen weiter verkauft.
Im Jahr 2015 hat das höchste spanische Zivilgericht in Madrid, das Tribunal Supremo - Sala de
lo Civil - sich mit Timeshare-Verträgen auseinandergesetzt. In einer Entscheidung wurde dieser Timeshare-Vertrag u.a. für nichtig erklärt, weil die Vertragslaufzeit nicht den bei Vertragsschluss gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Auch Verträge über flexible Wochen (in jedem Kalenderjahr können abweichende Kalenderwochen genutzt werden und nicht immer die gleiche Kalenderwoche pro Jahr) wurden von diesem Gericht überprüft. Die Entscheidung des Tribunal Supremo vom 15.01.2015 (774/2014) betraf Anfi Sales S.L. als Unternehmen.
Hier stehe ich Ihnen u.a. bei der Bewältigung folgender Fragen zur Seite:
- Kann ich in meinem Fall die Rückabwicklung vornehmen?
- Gibt es eventuell eine doppelte Rückerstattung von Anzahlungen, weil entgegen gesetzlicher
Bestimmungen eine Anzahlung von dem Verkäufer gefordert wurde?
- Können Betriebskosten zurückgefordert werden?