Kanzlei Stahl, Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken, Tel: +49 (0)2064 40177
Beate Stahl Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
„Was ist ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin?“
Die zuständige Rechtsanwaltskammer verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung
die Bezeichnung Fachanwalt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die besonderen Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet nachgewiesen
werden durch besondere theoretische Kenntnisse in Form von Prüfungen und Nachweisen über
die systematische Fortbildung; meistens durch Fachanwaltskurse. Zusätzlich sind langjährige
praktische Erfahrungen nachzuweisen.
Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse wird mit drei bestandenen mehrstündigen Klausuren
geführt. Häufig findet zusätzlich ein notwendiges Fachgespräch vor dem Fachausschuss der
Anwaltskammer statt. Die praktische Erfahrung wird durch die Vorlage einer bestimmten Anzahl
von in der Vergangenheit bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen,
wobei die bearbeiteten Fälle teilweise anonymisiert werden können.
Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Anzahl von Gerichtsverfahren und
rechtsförmlichen Verfahren bearbeitet wurden und auch eine bestimmte Anzahl von Verfahren
aus dem kollektiven Arbeitsrecht, vor allem aus dem Betriebsräterecht.
Zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ist weiter erforderlich, dass der Fachanwalt jährlich
eine bestimmte Anzahl an Fortbildungen der Rechtsanwaltskammer besucht und diese
Nachweise der Anwaltskammer stets vorlegt.