Kanzlei Stahl, Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken, Tel: +49 (0)2064 40177

 

Beate Stahl Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

 

„Was ist ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin?“

Die zuständige Rechtsanwaltskammer verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung

die Bezeichnung Fachanwalt.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass die besonderen Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet nachgewiesen

werden durch besondere theoretische Kenntnisse in Form von Prüfungen und Nachweisen über

die systematische Fortbildung; meistens durch Fachanwaltskurse. Zusätzlich sind langjährige

praktische Erfahrungen nachzuweisen.

 

Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse wird mit drei bestandenen mehrstündigen Klausuren

geführt. Häufig findet zusätzlich ein notwendiges Fachgespräch vor dem Fachausschuss der

Anwaltskammer statt. Die praktische Erfahrung wird durch die Vorlage einer bestimmten Anzahl

von in der Vergangenheit bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen,

wobei die bearbeiteten Fälle teilweise anonymisiert werden können.

 

Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Anzahl von Gerichtsverfahren und

rechtsförmlichen Verfahren bearbeitet wurden und auch eine bestimmte Anzahl von Verfahren

aus dem kollektiven Arbeitsrecht, vor allem aus dem Betriebsräterecht.


Zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ist weiter erforderlich, dass der Fachanwalt jährlich

eine bestimmte Anzahl an Fortbildungen der Rechtsanwaltskammer besucht und diese

Nachweise der Anwaltskammer stets vorlegt.

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