Kanzlei Stahl, Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken, Tel: +49 (0)2064 40177
Verkehrsrechtliche Tätigkeitsbereiche
von Rechtsanwältin Beate Stahl
Die Tätigkeiten des Schwerpunktes Verkehrsrechts umfassen das
Verkehrszivilrecht (allgemeines Verkehrsrecht)
Unfallschadenregulierung anhand der Haftungsgrundlagen nach dem BGB, der Haftung nach dem StVG (Straßenverkehrsgesetz), dem Haftpflichtgesetz und Prüfungen der Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung,
der Haftungsumfang beinhaltet insbesondere die Prüfung der Ausgleichspflicht durch die gegnerische Versicherung oder/und den Halter bzw. Fahrer mit allen möglichen materiellen (z.B. Mietwagenersatz bzw. Nutzungsausfallentschädigung, Unfallkostenpauschale, Wertminderung, Übernahmepflichten der Kosten bei Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadenstaxierung, Verdienstausfall, Abschleppkosten) und immateriellen (z.B. Schmerzensgeld) Schäden; es werden die Personenschäden und die Folgeschäden mit eingeschlossen;
Versicherungsrecht und Verkehrsvertragsrecht,
Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht (Ordnungswidrigkeitsrecht) und das Verkehrsverwaltungsrecht, also das Fahrerlaubnisrecht;
insbesondere Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Prüfung des Punktekatalogs; Möglichkeiten der Reduzierung von Punkten; Vermeidung einer Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis trotz absoluter Fahruntüchtigkeit z.B. aufgrund der zum Tatzeitpunkt gemessenen Blutalkoholkonzentration (BAK-Wert) oder bei Verstoß gegen das BtMG;
insbesondere vor dem 01.05.2014 bestehenden dringenden Handlungsbedarfs aufgrund des zum 01.05.2014 eintretenden neuen Bußgeldkatalogs sowie der Neuordnung des „Flensburger Punktesystems“, also des Verkehrsregisters mit geänderten Tilgungsfristen und Überliegefristen bei der Ermittlung der Punkte und der Folgen in Abhängigkeit von dem Eintragungszeitpunkt; z.B. welche unterschiedlichen Auswirkungen ein und dasselbe Fehlverhalten auf den Punktestand unter Berücksichtigung der individuellen persönlichen Punkte bei Eintragung vor und nach dem 01.05.2014 haben und was für die Geringhaltung von Punkten zu veranlassen ist;
insbesondere Prüfung von Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO);
welche Rechtsmittel können ergriffen werden z.B. gegen den Strafbefehl, einen Bußgeldbescheid, die Verwarnung, das Verwarnungsgeld;
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