Kanzlei Stahl, Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken, Tel: +49 (0)2064 40177
Beate Stahl Rechtsanwältin
Reform des Verkehrszentralregisters und des „Punktesystems – Fahreignungs-
Bewertungssystems“, (Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-
Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05.11.2013,
BGBl. I 2013, 3920)
Zum 01. Mai 2014 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, welcher am 05. Juli 2013
beschlossen wurde. Der Bußgeldkatalog gibt Auskunft über aktuell zu erwartende
Fahrverbote und Bußgelder, desweiteren über die Punkte in Flensburg, vom
Eintrag bis zur Löschung. Aufgrund von Verurteilungen, Entzug und Neuerteilung
der Fahrerlaubnis oder Verkehrsordnungswidrigkeiten wird ein Eintrag in das
Verkehrszentralregister vorgenommen. Die Verordnung nimmt Anpassungen
bei den Bußgeld-Regelsätzen vor, legt die Punkte für die einzelnen Verstöße
fest und bestimmt den Inhalt des Fahreignungsseminars. Das neue Punktsystem
soll einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter sein. Im Wesentlichen
gibt es nur noch Punkte, die für Verkehrssicherheit gefährdend und somit für den
Straßenverkehr relevant sind. Zur Orientierung dient ein Punktetacho. Hier werden
einzelne Maßnahmenstufen, die den Punkte 1 bis 8 zugeordnet sind, in den Farben
grün, gelb, rot und schwarz angezeigt. Schwarz steht für Führerscheinentzug.
Es bestehen 4 Stufen: Vormerkung (1 Punkt), Ermahnung (4 Punkte),
Verwarnung (6 Punkte) und Entzug (8 Punkte). Die Autofahrer werden ab der
Ermahnung sowie dem Erreichen jeder weiteren Stufe informiert. Für die Auskunft
über Eintragungen im Verkehrszentralregister ist lediglich ein schriftlicher Antrag
per Post oder online an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erforderlich. Auf
die Erfassung von Verkehrsverstößen, die keinen direkten Einfluss auf die
Verkehrssicherheit haben, wird nach dem 01.05.2014 verzichtet. Ein Punkte-Eintrag
erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro.
Gerade in der Zeit vor dem 01.05.2014 besteht dringender Handlungsbedarf bei der
Ermittlung der Punkte und der Folgen in Abhängigkeit von dem Eintragungszeitpunkt.
So geht es insbesondere um die Frage, welche unterschiedlichen Auswirkungen ein
und dasselbe Fehlverhalten auf den Punktestand unter Berücksichtigung der individuellen
persönlichen Punkte bei Eintragung vor und nach dem 01.05.2014 haben.
Hier stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
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